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   VG Sigmaringen, 22.01.2009 - 8 K 819/08   

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https://dejure.org/2009,23802
VG Sigmaringen, 22.01.2009 - 8 K 819/08 (https://dejure.org/2009,23802)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.01.2009 - 8 K 819/08 (https://dejure.org/2009,23802)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 8 K 819/08 (https://dejure.org/2009,23802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit für eine waffenrechtliche Erlaubnis trotz strafrechtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Wirtschaftskriminalität; Relevanz eines Zeitraums von mehr als zehn ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.01.2009 - 8 K 819/08
    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber nur dann verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89, 1 BvR 963/94, 1 BvR 964/94 -, juris Rn. 63 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.01.2009 - 8 K 819/08
    Fraglich ist vielmehr, ob ein vernünftiger und einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte fehlt (vgl. insg. BVerfG, Beschl. v. 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 -, juris Rn. 54).
  • VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden

    Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der private Umgang mit Waffen, auch zu sportlichen Zwecken oder zur Jagd, der allgemeinen Handlungsfreiheit unterfällt, aber in seiner Bedeutung als grundrechtsrelevantes Verhalten nicht überbewertet werden darf (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 22.1.2009, 8 K 819/08, juris).

    Das Gericht schließt sich im Hinblick auf die nach Art. 3 Abs. 1 GG zulässige Pauschalierung in § 5 Abs. 1 WaffG dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 (8 K 819/08, juris) an, das insoweit ausführt:.

  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seinem Beschluss vom 12.09.2008 (8 K 820/08) und - die Begründung dieser im vorangegangenen Eilverfahren ergangenen Entscheidung teilweise wiederholend - in seinem Urteil vom 22.01.2009 (8 K 819/08 -, juris) folgendes ausgeführt:.
  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen

    Die Regelung des § 45 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG begegnet - insbesondere im Hinblick auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - Rz 34 ff. u. B. v. 27. März 2007 - 6 B 108/06 - Rz 9 ff. zu § 5 Abs. 2 WaffG; VG Hamburg, U. v. 24 Juni 2010 - 4 K 152/09 - Rz 24 ff. u. B. v. 7. April 2009 - 4 E 3478/08 - Rz 22 ff.; VG Sigmaringen, U. v. 22. Januar 2009 - 8 K 819/08 - Rz 22 ff.).
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